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Donnerstag, 30. Januar 2014

Krankenkasse als Schuldenfalle

Unter allen monatlichen Verpflichtungen ist die Krankenkasse oftmals die größte Schuldenfalle von allen. Der Grund ist einfach - in Deutschland besteht Versicherungspflicht. Im Klartext bedeutet das: man muss versichert sein, also muss man jeden Monat seine Beiträge bezahlen - eine Kündigung ist nicht möglich. Gerät man in Zahlungsschwierigkeiten und kommt den Beitragszahlungen nicht nach, dann wird es schnell ziemlich teuer. Die Krankenkassen sind unter den ersten wenn es um Mahnungen und Säumniszuschläge geht und die Schulden steigen schnell ins unermessliche. Besonders hart trifft es Selbständige, die oft privat Krankenversichert sind und jeden Monat hohe Beiträge zahlen müssen. Eine weitere Risikogruppe sind Frauen im Scheidungsfall. Waren sie vorher beim Ehemann mitversichert, so müssen sie sich nach der Scheidung um eine Versicherung kümmern - dabei verfügen sie oft nicht über das nötige Einkommen, um die Zahlungen zu stemmen. Die gleiche Problematik betrifft auch Studenten oder junge Erwachsene, die plötzlich nicht mehr bei ihren Eltern Familienversichert sind aber noch nicht über ein Einkommen verfügen, um sich ausreichend selber zu versichern.

Chance verpasst?

Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung war DIE Lösung für Schulden bei Krankenkassen! Bis Ende 2013 konnten sich alle Versicherungsnehmer, die mehr als drei Jahre ihre Beiträge nicht bezahlt haben oder ihrer Versicherungspflicht nicht nachgekommen sind wieder bei ihrer Krankenkasse melden und bekamen kompletten Schuldenerlass! Privat versicherte können sich durch das Gesetz immerhin den Prämienzuschlag sparen. Doch diese Chance gehört der Vergangenheit. Wer davon keinen Gebrauch gemacht hat - bleibt weiter auf seinen Schulden sitzen.

Mit Beginn des Jahres 2014 werden Nachzahlungen wieder fällig, doch es gibt trotzdem ein paar positive Änderungen. Wer Zahlungsschwierigkeiten hat sollte den Kontakt zur Krankenkasse suchen. Oft kann man so Ermäßigungen des Sonderzuschlags aushandeln und in einigen Fällen wird dieser sogar erlassen. Auf jeden Fall sollte man wissen, dass der Säumniszuschlag für nicht gezahlte Beiträge von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt wird. Diese Ermäßigung ist auch rückwirkend und kann Schuldnern viele hundert Euros sparen! Wer die Beitragsrückzahlungen nicht auf einmal stemmen kann, sollte mit der Krankenkasse eine Rückzahlung in Raten vereinbaren. Bei Privaten Krankenversicherungen wechselt man in den Notfalltarif bis man alle Beiträge zurück gezahlt hat.


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