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Donnerstag, 26. September 2013

Die Pfändungstabelle - Wissenswertes

Die Pfändungstabelle ist den meisten Schuldnern ein Begriff. Doch, unglücklicherweise, kommen die meisten Schuldner erst im späteren Verlauf ihrer Schuldenhistorie mit der Pfändungstabelle in Kontakt. Dabei kann die Pfändungstabelle einen sehr wichtigen Aufschluss über die eigene rechtliche Situation geben. Die Informationen aus der Pfändungstabelle sind auch sehr wichtig bei Verhandlungen mit Gläubigern. Daher lohnt sich die Auseinandersetzung mit der Pfändungstabelle so früh wie möglich!

1. Was besagt die Pfändungstabelle?

Die Pfändungstabelle zeigt Einkommensnettobeträge an, die ein Schuldner trotz Pfändung behalten kann. Mit diesen Beträgen soll das Existenzminimum und der Lebensunterhalt gesichert werden. Die Tabelle listet Pfändungsfreigrenzen auf je nach Nettoeinkommen und Anzahl der unterhaltsberechtigen Personen. Die Pfändungstabelle wird in unregelmäßigen Zeitabständen an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst.

Wenn man also wissen möchte über welchen Pfändungsfreibetrag man verfügt muss man einfach das eigene Nettoeinkommen in der Tabelle finden und die Spalte mit der richtigen Anzahl der unterhaltsberechtigen Personen einsehen. Dann sieht man auf einen Blick wie hoch das eigene pfändungsfreie Einkommen ist beziehungsweise wie viel Geld jeden Monat von Gläubigern gepfändet werden kann.

2. Wann kommt die Pfändungstabelle zum Einsatz?

Die Pfändungstabelle wird als Ausgangswert für viele Phasen der Schuldner - Gläubiger - Beziehung genommen. Im Fall einer Privatinsolvenz ist die Pfändungstabelle ausschlaggebend für den Betrag, welchen die Gläubiger während der Wohlverhaltensperiode vom Schuldner erhalten. In diesem Sinne kann man also auch anhand der Pfändungstabelle sehen, wie viel Geld man in den Jahren der PI an seine Gläubiger abtreten wird.

Die Pfändungstabelle ist auch ausschlaggebend bei dem Pfändungsfreibetrag, welcher bei einem P-Konto verwendet wird. Mit ihrer Hilfe kann man den Pfändungsfreien Betrag des P-Kontos anpassen und erhöhen, damit die Gläubiger nicht mehr pfänden, als ihnen zusteht.

Wer  mit den eigenen Gläubigern in Verhandlungen steckt, kann die Pfändungstabelle als Argument nutzen. Dazu betrachten wir ein mögliches Szenario:

Der Schuldner hat 1080,-€ Netto monatlich zur Verfügung und keine unterhaltsberechtigten Personen. Er hat 3 Gläubiger, denen er jeweils 65,-€, 30,-€ und 90,-€ bezahlt. Damit zahlt er jeden Monat 185 Euro an seine Gläubiger. Seine Lage verschlimmert sich und nach Abzug aller Kosten, kann der Schuldner nur noch 120,- Euro bezahlen. Er versucht mit den Gläubigern zu verhandeln. Diese lehnen seine Bitte ab, bestehen auf den monatlichen Raten und drohen mit Pfändung.
Jetzt nimmt sich der Schuldner die Pfändungstabelle zu Hilfe und sieht, das sein pfändbarer Betrag gerade mal bei 24,47 € liegt. 
Der Schuldner richtet ein P-Konto ein, so dass seine Gläubiger nicht über diesen Betrag hinaus sein Einkommen pfänden können. 
Wenn er kein Vermögen im Haushalt hat, kann er mit Hilfe der Pfändungstabelle argumentieren, dass die Gläubiger seinen Zahlungen zustimmen, da sie im Fall einer PI viel geringere Zahlungen zu erwarten hätten und es sich für sie lohnt 120,- Euro im Monat zu akzeptieren, da es wesentlich mehr ist als 24,47,- Euro und da es keine pfändbaren Sachen im Haushalt gibt!

Dienstag, 24. September 2013

Das P-Konto

Das P-Konto gibt es schon seit 2010, doch trotzdem wissen viele Menschen mit dem Begriff nichts anzufangen. Dabei ist das P-Konto eine sehr wissenswerte Angelegenheit - vor allem bei Schulden, Pfändungen oder Insolvenz. Definieren wir zunächst das P-Konto:

Das P-Konto steht für ein Pfändungssicheres Konto bzw. ein Pfändungsschutzkonto bei einer Bank oder Sparkasse. Jeder kann unabhängig von der eigenen finanziellen Situation ein P-Konto beantragen. Dabei wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Die Kontonummer und die Bankleitzahl bleiben bestehen, es ist jedoch auf der Girokarte und auf dem Kontoauszug ersichtlich, dass es sich bei dem vorliegenden Konto um ein P-Konto handelt.
Das P-Konto sorgt dafür, dass ein bestimmter Betrag auf dem Konto nicht gepfändet werden kann. Bei diesem Betrag handelt es sich um den gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1049,99€ ( Stand Juli 2013). Das bedeutet, dass Gläubiger diesen Betrag nicht pfänden dürfen und nur dann Geld erhalten, wenn das Guthaben auf dem Konto diesen Betrag übersteigt.
Weitere Beträge (Kindergeld etc.) können auf Nachweis freigegeben werden, so dass der Pfändungsfreibetrag erhöht werden kann.

Betrachten wir nun die Bedeutung dieser Definition im Ernstfall. Wenn man Schulden hat, die man nicht zurückzahlen kann, dann steht nach der x-ten Mahnung der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Jeder Gläubiger versucht mit allen Mitteln sein Geld zu bekommen. Zu diesen Mittelt gehört auch die Pfändung. Neben Dingen wie Fernseher, Auto oder anderen Wertgegenständen, kann auch der Lohn oder das Konto gefändet werden.

Ist das der Fall steht man plötzlich ohne Einkommen da und oftmals bedeutet das nicht nur, dass man die Miete nicht bezahlen kann, sondern auch Nahrungsmittel, Strom, Telefon und vieles mehr - denn das geht alles vom Konto ab. Pfändet ein Gläubiger das Konto gerät man umgehend in Zahlungsverzug bei den monatlichen Ausgaben. Bisher führte in diesem Fall der Weg zum Gericht, bei welchem man einfordern musste, dass ein Pfändungsfreibetrag gewahrt wird, um den Unterhalt zu sichern.

Mit dem P-Konto spart man sich das Gericht. Mit der Einrichtung des Kontos ist der Pfändungsfreibetrag automatisch geschützt. Schon bei ersten Schuldenschwierigkeiten ist es daher ratsam ein P-Konto einzurichten. Macht man das nicht, kann es schnell passieren dass das Konto komplett gefändet wird. In der Regel gilt: je niedriger das Einkommen eines Schuldners, umso schneller sollte man sich ein P-Konto einrichten. Wenn nicht viel Geld vorhanden ist, sollte man nicht riskieren, dass Gläubiger es komplett pfänden.

Natürlich ist das P-Konto nicht ganz ohne Beigeschmack- wenn man noch solvent und kreditwürdig ist, sollte man nicht bei der ersten Mahnung gleich ein P-Konto einrichten. Die Nachteile sind nämlich eine Eintragung in die Schufa und die damit verbundene Herabstufung der Bonität, sowie der Verlust von Kreditkarten.

Montag, 23. September 2013

Wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz ist nicht nur ein schwieriger Schritt, sondern auch eine mehrjährige Verpflichtung. Daher stellen sich Menschen mit Schulden berechtigterweise sehr oft die Frage wann sich eine Privatinsolvenz lohnt bzw. wann eine Privatinsolvenz Sinn macht. Natürlich ist der Begriff "lohnen" sehr unpassend gewählt. Dieser Begriff suggeriert, dass eine Privatinsolvenz ein kalkulierbares Unternehmen ist. Jedoch ist es nicht immer so einfach! Allgemein ist jeder Schuldenfall individuell und es gibt keine Richtlinien nach denen man eine Privatinsolvenz machen sollte. Es geht mehr um verschiedene Faktoren, die für diese Entscheidung relevant sein können und ein Hilfestellung bei dieser schwierigen Frage bieten.

1. Dauer der Privatinsolvenz

Die Wohlverhaltensperiode bei einer Privatinsolvenz dauert 6 Jahre. Bis die Privatinsolvenz durch ist, rauben Gerichtstermine und Vergleiche weitere Monate. Wenn die Privatinsolvenz durch ist und man Schuldenfrei ist, dauert es noch 2 Jahre bis die PI nicht mehr in der Schufa zu sehen ist. Alles in allem kann man die Dauer der PI also auf circa 8 Jahre eingrenzen. Will heißen: während dieser Zeit kann man keine Kredite aufnehmen, keine Käufe tätigen und man muss sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Bevor man diesen Schritt wagt, muss man sich als erstes im klaren darüber sein, dass man die nächsten Jahre viele Entbehrungen machen muss und danach die eigene Finanzhistorie neu aufbauen muss. Die Schulden stehen also direkt im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren, die eine PI dauert.

2. Der Pfändbare Betrag

Der pfändbare Betrag wird anhand der Pfändungstabelle ermittelt. Diese Tabelle kann man leicht im Internet finden. Die Tabelle liefert einen Überblick darüber wie hoch der pfändbare Betrag beim jeweiligen Nettoeinkommen ist. Dieser Betrag wird Monat für Monat an den Insolvenzverwalter abgeführt. Daher wird auch dieser Betrag dafür verwendet, um zu berechnen, ob sich eine PI "lohnt". In diesem Fall multipliziert man den individuellen pfänbaren Betrag mit 72 ( 72 Monate = 6 Jahre) und wenn das Ergebnis niedriger ist als die Schuldensumme - "lohnt" sich die PI rein rechnerisch.
Bei einem Nettoeinkommen von 1500,-€ und ohne unterhaltsberechtigte Personen beträgt der pfändbare Betrag 318,47€. Das macht in 6 Jahren 22.929,84€.

Es liegt also klar auf der Hand, dass sich in diesem Fall eine PI nicht lohnt, wenn die Schuldensumme 15.000,-€ beträgt. Generell gilt natürlich je höher das Nettoeinkommen, umso höher ist der pfändbare Betrag. Durch die Tabelle kann man sich also vor Augen führen mit welcher Summe man im Falle einer PI die nächsten Jahre auskommen muss und welche Summe an den Insolvenzverwalter geht. Auf die Schuldenseite kommen im Fall einer PI jedoch auch nochmal circa 2000,-€ Gerichtskosten hinzu.

3. Das Vermögen

Das Vermögen ist der persönlichste und ausschlaggebende Punkt in der Frage der Privatinsolvenz. Bevor es an den pfändbaren Betrag des Einkommens geht - wird erstmal das Vermögen veräußert.
Das bedeutet Immobilien, Auto, finanzielles Polster, ein mögliches Erbe, vermögenswirksame Leistungen und vieles andere wird veräußert, um die Gläubiger zu bezahlen. Für den Schuldner bedeutet das oft ein drastischer Lebenswandel in die andere Richtung und viele Einschränkungen. Wer also eine Privatinsolvenz macht, muss sich bewusst machen, was es zu verlieren gibt und ob der Verlust von Vermögenswerten die Privatinsolvenz aufwiegen kann.