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Montag, 18. November 2013

Schuldenfalle Kreditkarte

Heutzutage ist die Kreditkarte allgegenwärtig. Vor allem, wer online ein aktives Leben haben möchte braucht eine Kreditkarte. Viele Onlineshops, Apps, Reisen, Hotelbuchungen, Flüge und andere Dienste sind nur mit Kreditkarte verfügbar. Oft werden andere Zahlungsmethoden nicht akzeptiert oder bringen erhebliche Nachteile mit sich. Das hat zur Folge, dass immer mehr Menschen eine Kreditkarte besitzen. Doch wenn man eine Kreditkarte hat, dann nutzt man diese auch offline zum Einkaufen oder für Restaurantbesuche oder eben auch für alles andere. Schnell ersetzt die Kreditkarte das Bargeld. Doch trotz aller Vorteile - die Kreditkarte ist oft eine Schuldenfalle. Viele Kreditkartennutzer merken erst wenn es zu spät ist, dass sie durch die Nutzung der Kreditkarte mehr Geld ausgegeben als sie verdienen.

Welche Kreditkarte ist optimal?

Es gibt zwei Arten von Kreditkarten: die klassische Kreditkarte und die Prepaid Kreditkarte. Bei der klassischen Kreditkarte bekommt der Kunde einen Kreditrahmen von der Kreditkartengesellschaft. Das Geld, welches über die Kreditkarte ausgegeben wird kann auf drei Arten zurück gezahlt werden. Die einfachste und übersichtlichste Methode ist die sofortige Abhebung. Bei dieser Zahlungsart wird der Betrag, welcher mit der Kreditkarte beglichen wurde, sofort vom Konto abgezogen. Somit ist diese Art von Kreditkarte wie eine EC-Karte und man hat seine Ausgaben im Überblick.

Meistens werden die Ausgaben einer Kreditkarte einmal im Monat beglichen. Der Kreditkarteninhaber bekommt einmal im Monat eine Abrechnung mit der Auflistung aller getätigten Ausgaben. Der Gesamtbetrag wird dann einmal im Monat vom Konto abgehoben. Bei einer Kreditkarte mit dieser Abrechnungsmethode gilt für Schuldner Alarmstufe gelb. Man verliert schnell den Überblick über die getätigten Ausgaben, die man innerhalb eines Monats macht. Wenn dann die Kreditkartenabrechnung kommt, dann ist der Gesamtbetrag oft viel höher als man dachte. Es bleibt wenig Zeit zum reagieren, denn der Betrag wird meistens binnen einer Woche vom Konto abgehoben. Ist nicht ausreichend Geld auf dem Konto, dann sieht es nicht gut aus und man sollte sich mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen. Auch wenn abzusehen ist, dass nach der Abbuchung durch die Kreditkartengesellschaft nicht genug Geld übrig bleibt, um andere monatliche Kosten zu bezahlen, sollte man den Betrag in drei Raten aufteilen und die Benutzung der Kreditkarte bis auf weiteres einstellen.

Die gefährlichste Kreditkartenvariante für Schuldner ist die folgende: der Kreditkarteninhaber bekommt einen Kreditkartenrahmen, welcher meist deutlich höher ist als das monatliche Einkommen. Dieser Rahmen kann voll ausgeschöpft werden und jeden Monat wird ein kleiner Prozentsatz der Kreditkartensumme vom Konto abgehoben. Für diesen Luxus muss der Kreditkarteninhaber jedoch Prozente bezahlen, wodurch die anfängliche Summe jeden Monat steigt. Wer mit dieser Kreditkarte einen hohen Betrag ausgibt hat nichts anderes als einen Kredit ohne Laufzeit. Mit den monatlichen Raten zahlt man meistens gerade mal die Zinsen und einen sehr kleinen Teil der Summe. So halst man sich eine langjährige Verpflichtung auf. Der schlimmste Fall tritt ein, wenn aufgrund von Problemen die monatliche Rate nicht mehr bedient werden kann: die Kreditkartengesellschaft verlangt schnell die Rückzahlung der offenen Summe mit einem Mal und man hat schlagartig Schulden!

Um diesen Gefahren aus dem Weg zu gehen ist die Prepaid Kreditkarte die beste Lösung. Der Kreditkartenbesitzer zahlt Geld auf die Kreditkarte ein und kann über dieses Geld verfügen. So kommt man in den Genuss aller Vorteile, denn man kann überall die Kreditkarte nutzen und mit ihr bezahlen. Gleichzeitig meidet man alle möglichen Schuldenfallen, weil man nie mehr Geld ausgibt, als man auf die Kreditkarte eingezahlt hat!

Montag, 4. November 2013

Mahnbescheid - Dichtung und Wahrheit

Der Mahnbescheid ist ein Schreiben, welches Menschen schnell in Angst und Panik versetzen kann. Das ist berechtigt, denn der Mahnbescheid ist ein offizielles Schreiben durch welches der Gläubiger mit Hilfe des Amtgerichtes seine Forderungen eintreibt. Da viele Menschen sich mit dem Vorgang nicht auskennen, gibt es viele Mythen zu diesem Thema. Das Ergebnis sind falsche Reaktionen, vorschnelle Handlungen oder auch komplette Ignoranz - weil es ja eh schon zu spät ist etwas zu machen. Deswegen sollte man folgende Hinweise beachten, um die Situation im Griff zu haben.

Wie erkenne ich einen Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist ein gelber Brief, welcher dem Schuldner vom Briefträger persönlich zugestellt wird. Der Briefträger notiert auf dem Umschlag das Zustellungsdatum. Dieses Datum ist im Fall eines Widerspruchs sehr wichtig. Ein echter Mahnbescheid ist NUR vom zuständigen Amtsgericht. Da viele Schuldner keine Erfahrung mit Mahnbescheiden haben gibt es oft "falsche" Mahnbescheide. Zum einen handelt es sich dabei um Mahnungen von Inkassobüros oder Anwälten, die nach dem Muster von Mahnbescheiden aufgebaut sind. Solche Briefe sollen den Schuldner zur Zahlung animieren, doch sie sind als Mahnungen zu betrachten.

Andererseits gibt es oft auch Manbriefe von Firmen, die versuchen unberechtigte Forderungen einzutreiben. Da ein Mahnbescheid nur nach Einhaltung seiner Form geprüft wird und nicht nach seinem Inhalt, gehen viele Betrüger mit Mahnbescheiden auf Beutezug. Die "Schuldner" sind eingeschüchtert und zahlen aus Angst. Dabei sind die Forderungen unbegründet und aus der Luft gegriffen. In einem solchen Fall sollte man sofort Wiederspruch einlegen. Ein entsprechendes Formular liegt dem Mahnbescheid immer bei. Merken die Betrüger, dass Widerspruch eingelegt wurde dann verläuft die Angelegenheit schnell im Sande und man hört nie wieder was davon.

Was droht mir durch einen Mahnbescheid?

Einen Mahnbescheid wird vom Gläubiger erlassen, wenn andere Methoden wie Mahnungen oder Inkasso nicht zu einer Zahlung geführt haben. Die Kosten für den Mahnbescheid hat der Schuldner zu tragen. Wer einen Mahnbescheid bekommt, hat zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Wenn der Mahnbescheid richtig ist, dann bleiben die Optionen bezahlen oder nicht bezahlen. Wenn der Schuldner die Forderung bezahlt, dann ist der Fall erledigt. Ein Mahnbescheid ist kein Gerichtsurteil und wird sich bei Bezahlung nicht weiter negativ auf den Schuldner auswirken. Wenn der Schuldner der Forderung aus dem Mahnbescheid nicht nachkommt, dann hat der Gläubiger nach 14 Tagen die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Mit diesem kann die Forderung dann mittels eines Gerichtsvollziehers durch Pfändung vom Schuldner eingetrieben werden.

Wie reagiere ich und wann ist ein Widerspruch richtig?

Wenn ein Schuldner einen Mahnbescheid bekommt ist der erste Schritt immer die Prüfung der Forderungen. Das Amtsgericht prüft nicht den Inhalt des Mahnbescheides, daher kann der Gläubiger die Forderungen aufstellen, die er für richtig hält. Diese Forderungen können aber zu hoch sein, weil ein Teil der Summe schon bezahlt wurde. Solche Forderungen können auch überhöhte Zinsen oder Inkassokosten enthalten, die nicht berechtigt sind. In solchen Fällen ist ein Widerspruch nötig. Dafür setzt man einfach ein Kreuz an der richtigen Stelle im beigefügten Widerrufsformular. Dieses schickt man an das Gericht zurück. Der Gläubiger muss nun seine Forderungen begründen und der Mahnbescheid geht in ein Klageverfahren über. Auf keinen Fall den Mahnbescheid IGNORIEREN wenn er falsch ist. Sobald 2 Wochen verstrichen sind droht der Vollstreckungsbescheid.

Wenn die Forderungen berechtigt sind, dann ist von einem Widerspruch abzuraten. Die Kosten für das Klageverfahren würden zusätzlich auf den Schuldner zukommen. In diesem Fall sollte man die Forderungen bezahlen, um eine Vollstreckung abzuwenden. Sollte der Schuldner in einer finanziellen Situation sein, in welcher die Forderung nicht bezahlt werden kann, dann ist mit Pfändung zu rechnen. an dieser Stelle sollte man mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und sich parallel professionelle Hilfe holen.