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Dienstag, 18. Februar 2014

Schuldenregulierung oder Insolvenz - Teil 2

Schulden entstehen mit der Zeit und auch das Bewusstsein für Schulden kommt nicht sofort. Die meisten Schuldner nehmen sich zu viel Zeit bis sie begreifen, dass sie verschuldet sind. Die meisten Menschen glauben lange ihre finanziellen Probleme schon irgendwie regeln zu können. Irgendwann nehmen die Schulden jedoch die Überhand und man muss sich eingestehen, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Wer an diesem Zeitpunkt angelangt ist, stellt sich oft die Frage welcher Weg der Bessere ist - Schuldenregulierung oder Insolvenz? Natürlich kann man diese Entscheidung nicht verallgemeinern - es kommt immer auf die Situation an und man sollte sich immer zu der eigenen Sachlage beraten lassen. Die wichtigsten Aspekte dieser beiden Ansätze sollen jedoch eine Hilfestellung geben, um in dieser schwierigen Situation die richtige Lösung zu finden.

Insolvenz

Eine Insolvenz bedeutet auch immer weitreichende Konsequenzen. Der Vorteil der Insolvenz ist jedoch die Restschuldbefreiung, die man am Ende erlangen kann. Wenn es also absehbar ist, dass man gar nicht selber in der Lage ist alle Schulden an die Gläubiger zurück zu zahlen, dann ist eine Insolvenz eine erstrebenswerte Option. Man muss natürlich sechs Jahre lang den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder abführen. In dieser Zeit darf man sich nichts zuschulden kommen lassen. Der schwierigste Aspekt ist die finanzielle Einschränkung - Kreditkarten, Handyverträge oder Ratenkäufe - das ist alles tabu. Nach den 6 Jahren dauert es noch 3 weitere bis alle Einträge aus der Schufa verschwinden - danach ist man allerdings komplett schuldenfrei und kann wieder von vorne anfangen!

Den pfändbaren Teil des Einkommens kann man in der Pfändungstabelle nachschlagen. Diesen Wert rechnet man auf 6 Jahre hoch. Der Gesamtbetrag sollte unter dem, der Gesamtschuldensumme liegen. In diesem Fall ist eine Insolvenz empfehlenswert. Generell ist eine Insolvenz finanziell immer besser für Personen ohne Immobilienbesitzt und mit geringem Einkommen. Bei solchen Fällen ist der Betrag, der an die Gläubiger geht sehr gering oder fällt ganz weg und das ist leichter als irgendwelche Raten von einem eh schon minimalen Einkommen zu bezahlen.

Auch bei der Insolvenz ist Hilfe wichtig. Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, braucht man einen Schuldenbereinigungsplan, der von Gläubigern abgelehnt wurde. Diese Ablehnung muss man sich schriftlich bestätigen lassen von einer geeigneten Stelle. In diesen Angelegenheiten können geeignete Stellen eine Hilfestellung geben und erklären was zu tun ist. Anwälte oder private Schuldenhelfer können alle Vorkehrungen und schriftlichen Schritte in diesem Fall übernehmen.