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Dienstag, 12. März 2013

Privatinsolvenz im Überblick

Die Privatinsolvenz ist ein Begriff, den viele Menschen kennen, jedoch wissen die meisten Menschen nicht, was dieser Begriff wirklich bedeutet. Nicht umsonst wollen viele Menschen, die überschuldet sind, die Privatinsolvenz vermeiden. Die Privatinsolvenz an sich ist ein sehr schwieriger und langwieriger Prozess. Um die ersehnte Restschuldbefreiung zu erlangen müssen viele Hürden genommen werden.

Zunächst muss ein Außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden. Hierfür muss man eine Forderungsaufstellung für alle Gläubiger machen. Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle muss man dann einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen. Wird dieser von mindestens einem der Gläubiger abgelehnt, gilt der Versuch als gescheitert. Für das weitere Vorgehen muss man sich bei einer geeigneten Stelle oder einer geeigneten Person ( Schuldnerberatungsstelle, Anwalt, Notar, etc.) eine Bescheinigung über das Scheitern des Verfahrens ausstellen lassen.

Die nächste Instanz ist das Insolvenzgericht. Hier werden alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen gelegt. Mit einem Antrag wird die Privatinsolvenz beantragt. Des Weiteren müssen die Bescheinigung über die gescheiterte Außergerichtliche Einigung und der Schuldenbereinigungsplan vorgelegt werden. Der letzte Schritt ist der Antrag auf Rechtschuldbefreiung.

Der Schuldenbereinigungsplan wird vom Gericht geprüft. Wenn dieser Plan von dem Gericht als umsetzbar betrachtet wird, wird er nochmal allen Gläubigern unterbreitet. Es müssen mindestens die Hälfte der Gläubiger, gemessen an der Schuldensumme, dem Plan zustimmen. Ist dies nicht der Fall, ist der gerichtliche Einigungsversuch auch gescheitert.

Im nächsten Schritt wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Das pfändbare Einkommen des Schuldners wird von einem Treuhänder verwaltet. Der pfändbare Teil wird verwendet um die Verfahrenskosten und die Gläubiger zu bezahlen.

Die Wohlverhaltensperiode dauert 6 Jahre. Wenn man sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lässt - im wahrsten Sinne des Wortes - dann wird nach diesem Zeitraum die Restschuldbefeiung erteilt. Das bedeutet, dass alle übrigen Schulden dem Schuldner erlassen werden und der Mensch als Schuldenfrei gilt.


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