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Montag, 4. November 2013

Mahnbescheid - Dichtung und Wahrheit

Der Mahnbescheid ist ein Schreiben, welches Menschen schnell in Angst und Panik versetzen kann. Das ist berechtigt, denn der Mahnbescheid ist ein offizielles Schreiben durch welches der Gläubiger mit Hilfe des Amtgerichtes seine Forderungen eintreibt. Da viele Menschen sich mit dem Vorgang nicht auskennen, gibt es viele Mythen zu diesem Thema. Das Ergebnis sind falsche Reaktionen, vorschnelle Handlungen oder auch komplette Ignoranz - weil es ja eh schon zu spät ist etwas zu machen. Deswegen sollte man folgende Hinweise beachten, um die Situation im Griff zu haben.

Wie erkenne ich einen Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist ein gelber Brief, welcher dem Schuldner vom Briefträger persönlich zugestellt wird. Der Briefträger notiert auf dem Umschlag das Zustellungsdatum. Dieses Datum ist im Fall eines Widerspruchs sehr wichtig. Ein echter Mahnbescheid ist NUR vom zuständigen Amtsgericht. Da viele Schuldner keine Erfahrung mit Mahnbescheiden haben gibt es oft "falsche" Mahnbescheide. Zum einen handelt es sich dabei um Mahnungen von Inkassobüros oder Anwälten, die nach dem Muster von Mahnbescheiden aufgebaut sind. Solche Briefe sollen den Schuldner zur Zahlung animieren, doch sie sind als Mahnungen zu betrachten.

Andererseits gibt es oft auch Manbriefe von Firmen, die versuchen unberechtigte Forderungen einzutreiben. Da ein Mahnbescheid nur nach Einhaltung seiner Form geprüft wird und nicht nach seinem Inhalt, gehen viele Betrüger mit Mahnbescheiden auf Beutezug. Die "Schuldner" sind eingeschüchtert und zahlen aus Angst. Dabei sind die Forderungen unbegründet und aus der Luft gegriffen. In einem solchen Fall sollte man sofort Wiederspruch einlegen. Ein entsprechendes Formular liegt dem Mahnbescheid immer bei. Merken die Betrüger, dass Widerspruch eingelegt wurde dann verläuft die Angelegenheit schnell im Sande und man hört nie wieder was davon.

Was droht mir durch einen Mahnbescheid?

Einen Mahnbescheid wird vom Gläubiger erlassen, wenn andere Methoden wie Mahnungen oder Inkasso nicht zu einer Zahlung geführt haben. Die Kosten für den Mahnbescheid hat der Schuldner zu tragen. Wer einen Mahnbescheid bekommt, hat zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Wenn der Mahnbescheid richtig ist, dann bleiben die Optionen bezahlen oder nicht bezahlen. Wenn der Schuldner die Forderung bezahlt, dann ist der Fall erledigt. Ein Mahnbescheid ist kein Gerichtsurteil und wird sich bei Bezahlung nicht weiter negativ auf den Schuldner auswirken. Wenn der Schuldner der Forderung aus dem Mahnbescheid nicht nachkommt, dann hat der Gläubiger nach 14 Tagen die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Mit diesem kann die Forderung dann mittels eines Gerichtsvollziehers durch Pfändung vom Schuldner eingetrieben werden.

Wie reagiere ich und wann ist ein Widerspruch richtig?

Wenn ein Schuldner einen Mahnbescheid bekommt ist der erste Schritt immer die Prüfung der Forderungen. Das Amtsgericht prüft nicht den Inhalt des Mahnbescheides, daher kann der Gläubiger die Forderungen aufstellen, die er für richtig hält. Diese Forderungen können aber zu hoch sein, weil ein Teil der Summe schon bezahlt wurde. Solche Forderungen können auch überhöhte Zinsen oder Inkassokosten enthalten, die nicht berechtigt sind. In solchen Fällen ist ein Widerspruch nötig. Dafür setzt man einfach ein Kreuz an der richtigen Stelle im beigefügten Widerrufsformular. Dieses schickt man an das Gericht zurück. Der Gläubiger muss nun seine Forderungen begründen und der Mahnbescheid geht in ein Klageverfahren über. Auf keinen Fall den Mahnbescheid IGNORIEREN wenn er falsch ist. Sobald 2 Wochen verstrichen sind droht der Vollstreckungsbescheid.

Wenn die Forderungen berechtigt sind, dann ist von einem Widerspruch abzuraten. Die Kosten für das Klageverfahren würden zusätzlich auf den Schuldner zukommen. In diesem Fall sollte man die Forderungen bezahlen, um eine Vollstreckung abzuwenden. Sollte der Schuldner in einer finanziellen Situation sein, in welcher die Forderung nicht bezahlt werden kann, dann ist mit Pfändung zu rechnen. an dieser Stelle sollte man mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und sich parallel professionelle Hilfe holen.

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