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Donnerstag, 26. September 2013

Die Pfändungstabelle - Wissenswertes

Die Pfändungstabelle ist den meisten Schuldnern ein Begriff. Doch, unglücklicherweise, kommen die meisten Schuldner erst im späteren Verlauf ihrer Schuldenhistorie mit der Pfändungstabelle in Kontakt. Dabei kann die Pfändungstabelle einen sehr wichtigen Aufschluss über die eigene rechtliche Situation geben. Die Informationen aus der Pfändungstabelle sind auch sehr wichtig bei Verhandlungen mit Gläubigern. Daher lohnt sich die Auseinandersetzung mit der Pfändungstabelle so früh wie möglich!

1. Was besagt die Pfändungstabelle?

Die Pfändungstabelle zeigt Einkommensnettobeträge an, die ein Schuldner trotz Pfändung behalten kann. Mit diesen Beträgen soll das Existenzminimum und der Lebensunterhalt gesichert werden. Die Tabelle listet Pfändungsfreigrenzen auf je nach Nettoeinkommen und Anzahl der unterhaltsberechtigen Personen. Die Pfändungstabelle wird in unregelmäßigen Zeitabständen an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst.

Wenn man also wissen möchte über welchen Pfändungsfreibetrag man verfügt muss man einfach das eigene Nettoeinkommen in der Tabelle finden und die Spalte mit der richtigen Anzahl der unterhaltsberechtigen Personen einsehen. Dann sieht man auf einen Blick wie hoch das eigene pfändungsfreie Einkommen ist beziehungsweise wie viel Geld jeden Monat von Gläubigern gepfändet werden kann.

2. Wann kommt die Pfändungstabelle zum Einsatz?

Die Pfändungstabelle wird als Ausgangswert für viele Phasen der Schuldner - Gläubiger - Beziehung genommen. Im Fall einer Privatinsolvenz ist die Pfändungstabelle ausschlaggebend für den Betrag, welchen die Gläubiger während der Wohlverhaltensperiode vom Schuldner erhalten. In diesem Sinne kann man also auch anhand der Pfändungstabelle sehen, wie viel Geld man in den Jahren der PI an seine Gläubiger abtreten wird.

Die Pfändungstabelle ist auch ausschlaggebend bei dem Pfändungsfreibetrag, welcher bei einem P-Konto verwendet wird. Mit ihrer Hilfe kann man den Pfändungsfreien Betrag des P-Kontos anpassen und erhöhen, damit die Gläubiger nicht mehr pfänden, als ihnen zusteht.

Wer  mit den eigenen Gläubigern in Verhandlungen steckt, kann die Pfändungstabelle als Argument nutzen. Dazu betrachten wir ein mögliches Szenario:

Der Schuldner hat 1080,-€ Netto monatlich zur Verfügung und keine unterhaltsberechtigten Personen. Er hat 3 Gläubiger, denen er jeweils 65,-€, 30,-€ und 90,-€ bezahlt. Damit zahlt er jeden Monat 185 Euro an seine Gläubiger. Seine Lage verschlimmert sich und nach Abzug aller Kosten, kann der Schuldner nur noch 120,- Euro bezahlen. Er versucht mit den Gläubigern zu verhandeln. Diese lehnen seine Bitte ab, bestehen auf den monatlichen Raten und drohen mit Pfändung.
Jetzt nimmt sich der Schuldner die Pfändungstabelle zu Hilfe und sieht, das sein pfändbarer Betrag gerade mal bei 24,47 € liegt. 
Der Schuldner richtet ein P-Konto ein, so dass seine Gläubiger nicht über diesen Betrag hinaus sein Einkommen pfänden können. 
Wenn er kein Vermögen im Haushalt hat, kann er mit Hilfe der Pfändungstabelle argumentieren, dass die Gläubiger seinen Zahlungen zustimmen, da sie im Fall einer PI viel geringere Zahlungen zu erwarten hätten und es sich für sie lohnt 120,- Euro im Monat zu akzeptieren, da es wesentlich mehr ist als 24,47,- Euro und da es keine pfändbaren Sachen im Haushalt gibt!

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